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Neue EU-Gesetze zur Cyberabwehr:

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Ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit

Die Europäische Union hat ihre Cyberabwehr auf eine neue Ebene gehoben: Mit dem Cybersolidaritätsgesetz (Cyber Solidarity Act) und einer gezielten Änderung des Cybersicherheitsgesetzes (Cyber Security Act, CSA) wurden entscheidende Weichen gestellt, um die digitale Resilienz Europas zu stärken. Doch was bedeuten diese Gesetze konkret und welche Ziele verfolgen sie?

Cybersolidaritätsgesetz: Gemeinsame Abwehrmaßnahmen

Das Cybersolidaritätsgesetz zielt darauf ab, eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten in der Cyberabwehr zu fördern. Im Fokus stehen:

  • Aufbau eines Netzwerks von Sicherheitszentren: Diese Zentren sollen bei der Abwehr schwerwiegender Cyberangriffe länderübergreifend zusammenarbeiten.
  • Krisenbewältigung: Durch einheitliche Protokolle und abgestimmte Maßnahmen können Angriffe schneller erkannt und abgewehrt werden.
  • Schutz kritischer Infrastrukturen: Insbesondere Energie, Transport und Gesundheitswesen profitieren von einem verstärkten Schutz vor Cyberbedrohungen.

Durch diese Maßnahmen soll die EU nicht nur schneller auf Bedrohungen reagieren können, sondern auch die Belastung einzelner Mitgliedsstaaten reduzieren.

Cybersicherheitsgesetz: Präzisierung und Verschärfung

Die Änderungen am Cybersicherheitsgesetz legen den Fokus auf:

  • Erweiterte Zertifizierungsanforderungen: Unternehmen müssen künftig strengere Sicherheitsstandards erfüllen, um ihre Produkte und Dienstleistungen als sicher zertifizieren zu lassen.
  • Stärkung der ENISA: Die Europäische Agentur für Cybersicherheit (ENISA) erhält erweiterte Befugnisse, um Bedrohungen besser bewerten und koordinieren zu können.
  • Verbindlichere Vorgaben für Unternehmen: Die Gesetzesänderungen zielen darauf ab, Sicherheitslücken zu minimieren und die Verpflichtungen für Unternehmen klarer zu definieren.

Diese Neuerungen sollen die Cybersicherheitsarchitektur in Europa weiterentwickeln und sicherstellen, dass sowohl Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen besser vor Cyberangriffen geschützt sind.

Warum sind diese Gesetze notwendig?

Cyberangriffe nehmen nicht nur an Häufigkeit, sondern auch an Komplexität zu.

  • QR-Code-Phishing: Wie Angreifer mit manipulierten Codes Daten abgreifen, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Vorsicht vor QR-Code-Phishing“.
  • KI-gesteuerte Angriffe: Mehr über FraudGPT und WormGPT, die neuen Bedrohungen durch künstliche Intelligenz, lesen Sie in unserem Artikel „FraudGPT und WormGPT: Neue Bedrohungen“. Mehr über die wachsende Bedrohung durch Ransomware erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Ransomware: Steigende Gefahrenlage für Unternehmen“. Mit der zunehmenden Vernetzung kritischer Infrastrukturen und der wachsenden Abhängigkeit von digitalen Technologien ist eine starke und koordinierte Abwehrstrategie unerlässlich. Einen umfassenden Überblick über die ebenfalls relevanten NIS2-Vorgaben finden Sie auf unserer NIS2-Seite. Die neuen Gesetze setzen genau hier an und sorgen dafür, dass die EU besser gewappnet ist, um:
  1. Angriffe effektiv zu verhindern
  2. Schäden zu minimieren
  3. Schneller auf neue Bedrohungen zu reagieren

Digitale Resilienz zu stärken

Mit dem Cybersolidaritätsgesetz und den Änderungen des Cybersicherheitsgesetzes hat die EU einen wichtigen Schritt unternommen, um ihre digitale Resilienz zu stärken. Diese Gesetze sind ein klares Signal, dass Cyberabwehr als gemeinschaftliche Aufgabe verstanden wird – über Ländergrenzen hinweg. Unternehmen, Organisationen und Bürger profitieren gleichermaßen von den Maßnahmen, die langfristig für mehr Sicherheit im digitalen Raum sorgen werden.

Weitere Details und Hintergründe zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Rat der Europäischen Union („Cyberabwehr in der Praxis: Wie Unternehmen und Staaten zusammenarbeiten“).

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